Startseite
Wir über uns
Die Erdbestattung
Die Feuerbestattung
Die Seebestattung
unsere Philosophie
Vorsorge
... ein Trauerfall tritt ein ...
... wer macht was ?
... unsere Leistungen
Kontakt
Links
Impressum
Anfahrt
Referenzbilder
aktuelle Veranstaltungen
   
 


Inzwischen wurde ihr der Rang der häufigsten Bestattungsart in vielen großen Städten von der Feuerbestattung abgelaufen. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus verrottbarem Material - meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl-oder Reihengräber angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können so oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei mancherorts nachträglich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden können. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei-oder mehrstellig sein - das bedeutet, es können je nach dem ein oder mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber" genannt. Zweistellige- oder Doppelgräber werden vorwiegend für Ehepartner gewählt, um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit Rechnung zu tragen. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder aufeinander platziert, bei letzteren spricht man oft von sogenannten "Tiefgräbern". Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam. Jede Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich machen. Oft sind sie sogar im Internet veröffentlicht.