Die Bestattung in einem Urnengrab setzt die Einäscherung des Leichnams voraus, daher ist in jedem Falle eine besondere Vereinbarung mit dem Bestatter notwendig. Von ihrem Bestattungsinstitut erhalten Sie die vorgesehenen Formulare. Auch reicht schon eine sogenannte Willensbekundung zu Lebzeiten aus, um eine Einäscherung zu gewährleisten. Die Asche der Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Bei Urnengräbern unterscheidet man zwischen Einzelgräbern, die in der Regel mit einem Gedenkstein versehen sind, auf dem der Name des Verstorbenen steht, anonymen Urnengräbern, Urnen-Gemeinschaftsgräbern mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, Rasenreihengräbern oder Wahlgräbern. Die Ruhezeit der Urnengräber ist je nach Grabstätte unterschiedlich, aber meist kürzer als bei Erdgräbern. Üblicherweise liegt sie zwischen 10 und 25 Jahren.