Tritt in diesen Häusern der Tod eines Angehörigen ein, informiert das Pflegepersonal den zuständigen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Zu Hause - in privater Umgebung
Tritt der Tod eines Angheörigen zu Hause ein, müssen Sie Ihren Hausarzt verständigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie den ärztlichen Notdienst oder den Notarzt.
Auffindung eines Verstorbenen
Ist der Tod eines Angehörigen durch Dritte nicht auszuschliessen, müssen Sie die Polizei verständigen.
Wird der Tod durch einen Arzt festgestellt und die Todesbescheinigung ordnungsgemäss ausgefüllt und Ihnen als Angehörige ausgehändigt, bitten wir Sie uns sofort zu verständigen.
Im Sterbefall werden folgende Dokumente möglichst im Original benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Familienstammbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienstammbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder der Auszug aus dem Familienstammbuch.
- Bei Verwitweten: Familienstammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag Versichertenkarte der Krankenkasse Versicherungsunterlagen ( Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung) Rentenanpassungsmitteilungen oder Pensionsbescheid